Die Einrichtung bietet insgesamt drei Betreuungsformen im Rahmen von §13.3, §13.3 i.V.m. §13.1 und §34 nach SGB VIII KJSG an. Hierfür besteht für 46 Bewohner*innen die Möglichkeit der Unterbringung im Haupthaus mit Vollverpflegung und Gemeinschaftsküchen oder in einer der drei Wohngemeinschaften außerhalb der Einrichtung im nahen Wohnumfeld zur Verfügung. Im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ nach §34 SGB VIII KJSG werden zwei Wohngruppen für insgesamt zehn männliche Jugendliche angeboten.
Ziel unserer Arbeit ist es, aus einem christlich geprägten spirituellen Geist heraus, den uns anvertrauten Menschen, Zuwendung, emotionale Unterstützung und kritische Wegbegleitung im Prozess der Verselbstständigung zu geben und sie auf ein reflektiertes, sowie tolerantes Leben in unserer freiheitlichen Gesellschaft vorzubereiten.